§566 BGB – Kauf bricht nicht Miete

Vermietetes Mehrfamilienhaus in Frankfurt verkaufen

Geben Sie Ihr voll- oder teilvermietetes Zinshaus diskret an einen Bestandshalter ab. Mietverträge laufen unverändert weiter, Mieter werden geschont, Sie realisieren Ihren Renditeerlös.

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Vermietetes MFH in Frankfurt verkaufen – rechtssicher und mieterfreundlich

Vermietete Zinshäuser sind in Frankfurt am Main das nachgefragteste Anlageprodukt – sie liefern stabilen Cashflow, sichern sich gegen Mietausfälle ab und entlasten den Käufer von Vermietungsaufwand. Gleichzeitig gilt in Frankfurt ein besonders ausgeprägtes Mieterschutzregime: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze von 15 Prozent über drei Jahre, Milieuschutzsatzungen in mehreren Stadtteilen sowie Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. P1 Immo kennt diese Frankfurter Spezifika und kauft Mehrfamilienhäuser inklusive aller bestehenden Mietverhältnisse, übernimmt Kautionen und Nebenkostenvorauszahlungen taggenau und führt das Objekt langfristig im Bestand. Sie als Verkäufer erhalten den vereinbarten Kaufpreis – ohne dass auch nur ein einziger Mieter ausziehen muss oder gekündigt wird.

§566 BGB – die rechtliche Klammer für jeden Frankfurter MFH-Verkauf mit Mietern

§566 BGB ist der zentrale Schutzparagraph im deutschen Mietrecht und bildet zugleich das Fundament jedes Verkaufs eines vermieteten Frankfurter Zinshauses. Mit unserer Eintragung im Grundbuch treten wir kraft Gesetzes in sämtliche bestehenden Mietverhältnisse ein – ohne Zustimmung der Mieter, ohne Vertragsänderung, ohne neue Unterschriften. Mietzinsen, Kündigungsfristen, Indexklauseln, Staffelmietvereinbarungen, Schönheitsreparaturklauseln und alle sonstigen Individualabreden bleiben exakt wie vereinbart bestehen. Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Mit dem Eigentumsübergang endet Ihre Pflichtenstellung gegenüber den Mietern vollständig. Wir übernehmen die Instandhaltung, die jährliche Betriebskostenabrechnung, eventuelle Mietminderungsforderungen, Modernisierungsanzeigen und die Mietkautionsverwaltung. Eine sauber formulierte Stichtagsklausel im Notarvertrag regelt taggenau, welche Mieten und Nebenkosten anteilig wem zustehen – die Aufteilung pro rata temporis übernimmt unser Notariat ohne Zusatzaufwand für Sie.

Milieuschutz und Umwandlungsverbot – warum Aufteiler-Strategien in Frankfurt nicht greifen

Frankfurt setzt seit Jahren konsequent Milieuschutzsatzungen in besonders nachgefragten Stadtteilen ein – aktuell unter anderem in Teilen von Bornheim, Nordend, Bockenheim und im Westend. In diesen Erhaltungssatzungsgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigung der Stadt zulässig, die in der Regel nicht erteilt wird. Hinzu kommt das bundesweite Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in angespannten Wohnungsmärkten, das Frankfurt vollumfänglich erfasst. Wer also überlegt, vor dem Verkauf eine Teilungserklärung zu errichten und die Wohnungen einzeln an Selbstnutzer zu verkaufen, scheitert an Frankfurter Genehmigungspraxis. Realistischer und wirtschaftlich attraktiver ist der Verkauf an einen Bestandshalter wie P1 Immo, der das Haus als Ganzes übernimmt, alle Mieter behält und einen marktgerechten Top-7-Faktor auf die Jahresnettokaltmiete bezahlt. Vollvermietete Objekte sehen wir ausdrücklich als Vorteil – sie liefern sofortigen, prüfbaren Cashflow und ersparen uns Vermietungsaufwand.

Diskretion gegenüber Mietern – was in Frankfurt besonders wichtig ist

Frankfurts Mietermilieu ist anspruchsvoll, gut informiert und reagiert empfindlich auf Verkaufsabsichten. Erfahren Mieter über ein Immobilienportal-Inserat, ein Verkaufsschild oder Bemerkungen Dritter vom geplanten Verkauf, ist das Vertrauensverhältnis zum Vermieter regelmäßig zerstört. Folge: Insbesondere zahlungsstarke Mieter mit hoher Bonität – Bankangestellte, Universitätspersonal, internationale Konzernmitarbeiter – nutzen die nächste Gelegenheit zum Auszug, weil sie Sanierungsumlagen, Eigenbedarfskündigungen oder Mietsteigerungen befürchten. Auf einem Markt mit Mietpreisniveau jenseits von 16 Euro je Quadratmeter führt jede leerstehende Wohnung sofort zu spürbaren Faktor-Abschlägen im Verkauf. Beim Direktankauf von P1 Immo gibt es weder Inserate noch Exposés noch Massenbesichtigungen. Wir besichtigen einmalig Treppenhaus, Heizungszentrale und maximal ein bis zwei Beispielwohnungen – idealerweise im Rahmen eines diskreten Eigentümertermins. Erst nach der Eigentumsumschreibung erhalten die Mieter ein höfliches Anschreiben mit Vorstellung des neuen Eigentümers, neuer Bankverbindung und der ausdrücklichen Bestätigung, dass alle Vertragsbedingungen unverändert weitergelten.

Mietkautionen, Nebenkosten und Stichtag – die saubere Stabübergabe

Damit Ihre Eigentümerverantwortung mit der Beurkundung wirklich endet, regeln wir drei Bereiche akribisch. Erstens die Mietkautionen: Wir richten ein neues Mietkautionskonto bei einer Frankfurter Bank ein und übernehmen sämtliche bestehenden Kautionen treuhänderisch. Sie erhalten eine schriftliche Entlastungserklärung, die spätere Inanspruchnahmen durch Mieter ausschließt. Zweitens die Nebenkosten: Vorauszahlungen werden zum Stichtag taggenau abgerechnet, noch nicht abgerechnete Nebenkostenperioden gehen anteilig auf uns über und werden mit dem Kaufpreis verrechnet. Drittens die laufenden Mieten: Mieten für den Übergangsmonat werden im Notarvertrag pro rata temporis aufgeteilt. Sondervorauszahlungen, etwa für umlagefähige Modernisierungen, sowie Energiekostenabrechnungen mit Vorjahresübertrag werden gesondert gewürdigt. Unser Frankfurter Hausnotariat erstellt eine vollständige Stichtagsabrechnung, die alle drei Bereiche dokumentiert. Damit endet Ihre Eigentümerstellung vollständig zum Übergabestichtag.

Renditeerhalt für Sie als Verkäufer – Cashflow-Aufschläge in Frankfurt

Vollvermietete Mehrfamilienhäuser erzielen am Frankfurter Markt deutliche Faktor-Aufschläge gegenüber gleichartigen leerstehenden Objekten. Investoren bezahlen einen Risikoaufschlag dafür, dass Cashflow ab Tag eins fließt und kein Vermietungsrisiko entsteht. In stabil vermieteten Frankfurter Objekten mit Kaltmieten nahe Mietspiegel und überschaubarer Fluktuation rechnen wir mit Faktoren von 23 bis 27 mal Jahresnettokaltmiete – je nach Stadtteil und Zustand. Liegen Bestandsmieten 15 bis 25 Prozent unter Mietspiegel, sehen wir Hebelpotenzial bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und kalkulieren entsprechend mehr ein. Sonderkonstellationen wie gewerbliche Erdgeschosse mit Filialisten-Mietverträgen, separierte Hinterhäuser, Tiefgaragenkomplexe oder vermietete Stellplätze werden separat kapitalisiert und zum Grund-Faktor addiert. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Faktor-Herleitung mit Detail-Aufschlüsselung, sodass Sie verstehen, wie sich der Kaufpreis im Einzelnen zusammensetzt.

Mehrfamilienhaus mit Mietern verkaufen in Frankfurt

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So funktioniert der Verkauf

In 4 einfachen Schritten zum Verkauf Ihrer Immobilie

1

Eckdaten übermitteln

Übermitteln Sie uns die Stammdaten Ihres Frankfurter Mehrfamilienhauses – Lage, Wohneinheiten, Kaltmieten, Baujahr und idealerweise eine aktuelle Mieterliste. Mehr brauchen wir für die Erstprüfung nicht; ein Hochglanz-Exposé entfällt.

2

Faktor-Indikation

Unser Investmentdesk gleicht Ihre Jahresnettokaltmiete mit Frankfurter Vergleichstransaktionen, lokalem Mietspiegel und Lageprofil ab. Sie erhalten binnen drei Werktagen eine schriftliche Multiplikator-Einschätzung.

3

Verbindliches Ankaufsangebot

Nach einer kompakten Begehung von Treppenhaus, Heizungszentrale und ein bis zwei Beispielwohnungen unterbreiten wir ein bindendes Ankaufsangebot mit dokumentierter Faktor-Herleitung – ohne Finanzierungsvorbehalt.

4

Beurkundung und Auszahlung

Akzeptieren Sie das Angebot, fertigt unser Hausnotariat den Kaufvertragsentwurf inklusive Mietvertragsübergang und Kautionsregelung. Vom Erstkontakt bis zur Auszahlung des Kaufpreises vergehen typischerweise vier bis sechs Wochen.

Sie haben schon genug Infos? Dann springen Sie direkt ins Formular und schildern kurz Ihre Situation.

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Warum direkt an uns verkaufen?

Kein Makler, kein Stress – Ihre Vorteile im Überblick

💰

Eigenkapitalstarker Investor

Wir kaufen aus Eigenmitteln und vorbereiteten Kreditrahmen unserer Hausbanken im Bankenviertel. Keine Finanzierungsklauseln, keine geplatzten Verträge wie bei privaten Erwerbern – ab Beurkundung haben Sie volle Planungssicherheit.

📊

Transparenter Multiplikator

Unser Angebot fußt auf der nachhaltigen Jahresnettokaltmiete und einem dokumentierten Top-7-Faktor zwischen 22 und 28 für Frankfurt. Sie sehen exakt, welche Werttreiber den Kaufpreis bilden.

🏘️

Langfristiger Bestandshalter

P1 Immo führt Frankfurter Zinshäuser dauerhaft im eigenen Portfolio. Mietverhältnisse laufen unverändert weiter, Modernisierung erfolgt sozialverträglich – kein Splitten in WEG, keine taktischen Eigenbedarfskündigungen.

🔐

Mieterschonung als Prinzip

Keine Anzeigen auf Immoscout, keine Massentermine mit Schaulustigen, kein Verkaufsschild zwischen Westend-Stuck und Sachsenhäuser Apfelweinwirtschaft. Ihre Mieter erfahren erst nach der Eigentumsumschreibung vom Wechsel – per höflichem Anschreiben.

🧱

Sanierungsstau einkalkuliert

Unsanierte Gründerzeit-Bestände in Bockenheim, alte Ölheizungen in Höchst, GEG-Pflichten in Bornheim? Wir bewerten Modernisierungsbedarf nüchtern und erwerben auch Häuser mit erheblichem Investitionsstau – ohne Vorab-Renovierung.

🤝

Direkter Entscheider

Sie verhandeln ausschließlich mit unserem Frankfurter Investmentteam – nicht mit Tippgebern, Off-Market-Vermittlern oder Strohleuten. Bewertung, Verhandlung und Beurkundung laufen über einen einzigen festen Ansprechpartner.

Warum nicht über einen Makler verkaufen?

Der direkte Weg ist oft der bessere

Makler vs. Direktankauf

  • Beurkundungstermin in 4–6 Wochen (statt: Vermarktung 6–12 Monate, gerade bei Premiumlagen)
  • Null Vermittlungskosten für den Verkäufer (statt: Verkäuferprovision 3,57–7,14 % vom Kaufpreis)
  • Eine einzige Begehung durch unser Investmentteam (statt: Wohnungsbesichtigungen mit Dutzenden Schaulustigen)
  • Eigenkapitalkäufer ohne Finanzierungsvorbehalt (statt: Bankablehnung des Käufers kippt den Deal)
  • Strikte Diskretion bis zum Eigentumsübergang (statt: Mieter erfahren über Online-Inserate vom Verkauf)
Immobilie verkaufen ohne Makler Frankfurt am Main

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Was unsere Kunden sagen

Echte Erfahrungen – verifizierte Google Bewertungen

Google Bewertungen
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Joachim Steinert in der letzten Woche

Die beiden haben mir extrem schnell weitergeholfen, vielen Dank!

Leonie Fendel vor einer Woche

Sehr schnelle und kompetente Beratung, vielen Dank!

Boy George vor 2 Wochen

Tolle Kommunikation, gute Beratung

Immobilienmarkt Frankfurt am Main

Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in Frankfurt am Main

Über Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist mit rund 776.000 Einwohnern die fünftgrößte deutsche Stadt und das unangefochtene Finanzzentrum des Kontinents. Sitz der Europäischen Zentralbank, der BaFin, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Deutschen Bundesbank sowie der Headquarter von Deutscher Bank und Commerzbank machen die Mainmetropole zum Pflichtstandort jedes institutionellen Wohnportfolios. Hinzu treten der Flughafen Frankfurt mit der Fraport AG als einer der größten Arbeitgeber des Landes, die Messe Frankfurt mit international beachteten Leitveranstaltungen wie Buchmesse und IAA Mobility sowie die Goethe-Universität mit rund 45.000 Studierenden. Mit einer Mieterquote von rund 80 Prozent in den innerstädtischen Stadtteilen und einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Ein- und Zwei-Personen-Haushalten ist der Frankfurter Wohnungsmarkt strukturell knapp – die strukturelle Unterversorgung sichert Vermietbarkeit und Mietpreisstabilität auch in volatilen Marktphasen. Für Investoren ergeben sich daraus Top-7-Faktoren oberhalb des Bundesdurchschnitts, zugleich aber auch erhöhte Anforderungen an Bewertung, Diskretion und Transaktionsstruktur.

776.349
Einwohner

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Immobilienverkauf

Müssen Mieter dem Verkauf in Frankfurt zustimmen?
Nein. Mieter haben weder ein Vetorecht noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht – außer bei einer Umwandlung in Wohnungseigentum nach §577 BGB. In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung in Frankfurt regelmäßig ausgeschlossen, sodass das Vorkaufsrecht in der Praxis nicht zum Tragen kommt. §566 BGB sichert den automatischen Übergang aller Mietverträge ohne jede Mitwirkung der Mieter.
Können wir auch verkaufen, wenn einzelne Mieter im Rückstand sind?
Ja. Mietrückstände, anhängige Räumungsklagen oder titulierte Forderungen schließen einen Verkauf nicht aus. Wir bewerten solche Konstellationen realistisch und übernehmen das Forderungsmanagement nach Stichtag. Bestehende Forderungen können wahlweise auf uns übertragen oder von Ihnen weiterverfolgt werden – beides regeln wir notariell.
Wann erfahren Mieter vom Verkauf?
Erst nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und unserem persönlichen Anschreiben. Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung, Grundbucheintragung und Mieter-Information werden so getaktet, dass Ihre Mieter erst informiert werden, wenn der Übergang vollständig vollzogen ist – typischerweise vier bis acht Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
Werden langjährige Stammmieter nach dem Verkauf konfrontiert?
Wir sind langfristiger Bestandshalter, kein Aufteiler. Mieterhöhungen erfolgen ausschließlich im gesetzlichen Rahmen nach §558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und unter Beachtung der Frankfurter Kappungsgrenze. Drastische Erhöhungen, taktische Modernisierungsumlagen zum Vertreiben oder Eigenbedarfskündigungen gehören nicht zu unserem Geschäftsmodell.
Können wir auch nur einzelne Häuser aus einem größeren Frankfurter Bestand veräußern?
Ja. Sie müssen nicht das gesamte Portfolio abgeben – wir erwerben auch einzelne Mehrfamilienhäuser aus einem größeren Frankfurter Bestand. Solche Teilverkäufe sind insbesondere bei Generationenwechsel, Erbteilung oder strategischer Konzentration auf bestimmte Stadtteile sinnvoll.

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